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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Neukirchen-Vluyn e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen der DLRG Ortsgruppe Neukirchen-Vluyn e.V.

Anmeldung

Anmeldungen sind ausschließlich online unter neukirchen-vluyn.dlrg.de/veranstaltungen/seminare/ möglich.

Die Onlineanmeldung muss durch den Teilnehmer selbst und – sofern erforderlich – durch die Gliederung des Teilnehmers bis zum Anmeldeschluss bestätigt werden, ansonsten erlischt die Anmeldung. Die Bestätigung durch den Verwalter erfolgt nach Vorlage aller Nachweise der Zulassungsvoraussetzungen. Anmeldungen ohne SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung werden nicht berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Telefonische und/oder mündliche Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Entrichtung des Teilnehmerbeitrags

Der Teilnehmerbetrag ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Bei einem Sepa- Lastschriftmandat wird der Teilnehmerbetrag vor Kursbeginn mit Erhalt der Rechnung eingezogen.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Teilnehmer bzw. der entsendenden Gliederung. Ausnahmen ergeben sich aus den Lehrgangsausschreibungen bzw. den gesonderten Einladungen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an Lehrgängen ist ggf. mit Zulassungsvoraussetzungen verbunden. Diese werden u. a. durch die Prüfungsordnungen der DLRG und die Rahmenrichtlinien des DOSB geregelt. Für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist der Teilnehmer verantwortlich. Eine Teilnahme kann ausschließlich mit Nachweisen der in der Seminarausschreibung geforderten Voraussetzungen und nur bei vorliegendem SEPA-Mandat oder Überweisung der Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, näheres regelt die jeweilige Lehrgangsausschreibung. Sobald beides nach der Anmeldung vorliegt, kann der angemeldete Platz bestätigt werden. Auch für Teilnehmer auf der Warteliste gilt, dass sie ihre Nachweise bis zum Anmeldeschluss einzureichen haben. Sind die Nachweise und das Bezahlverfahren nicht bis zum Meldeschluss erbracht worden, ist die Teilnahme nicht möglich und es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,– € fällig (Dies gilt nicht für Teilnehmer auf der Warteliste). Die eingereichten Unterlagen werden nicht aufbewahrt oder zurückgeschickt! Die Lehrgangsleitung ist darüber hinaus befugt, nicht angemeldete Teilnehmer und/oder Teilnehmer mit fehlenden oder ungültigen Unterlagen auch unmittelbar zu Beginn des Lehrgangs abzuweisen. Eine Erstattung der anfallenden Gebühren ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Vergabe der Lehrgangsplätze

Im Allgemeinen werden die zur Verfügung stehenden Plätze in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben. Mitglieder der eigenen Ortsgruppe sind ggf. zu bevorzugen. Gehen mehr Anmeldungen ein als Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, werden die überzähligen Teilnehmer auf eine Warteliste übernommen. Eine Teilnahme kann jedoch nur nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes erfolgen. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer durch eine Gliederung finden die Teilnehmer in der angemeldeten Reihenfolge Berücksichtigung.

Teilnehmerzahl

Zur Durchführung eines jeden Lehrgangs ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese nicht erreicht, behalten wir uns vor, den Lehrgang abzusagen.

Abmeldung / Regress

Abmeldungen sind online über die eigene Benutzerseite oder per E-Mail einzureichen. Für Abmeldungen, die vor Ablauf des Anmeldeschlusses eingehen (es zählt das Eingangsdatum der Abmeldung) und nicht durch Teilnehmer von der Warteliste aufgefangen werden können, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,– € geltend gemacht. Bei später eingehenden Abmeldungen oder bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird der volle Teilnehmerbeitrag eingezogen. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 3 Werktagen nach Lehrgangsende wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,– € fällig.

Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Jedoch werden wir die Einwilligung während des Kurses nochmal einholen, im Falle das Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 Kunst- UrhG notwendig ist.

Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO

Veranstalter ist die DLRG Ortsgruppe Neukirchen-Vluyn

Datenschutzbeauftragter: Niels Kill, c/o Althammer & Kill GmbH & Co. KG

Telefon:

E-Mail:

Zweck und Rechtsgrundlage: Durchführung der Lehrgänge, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Empfänger der Daten:

– Externe Referenten / Trainer – Lehrgangshäuser

– Als Nachweis zur Abrechnung von Fördermitteln und zur Erstellung von Lizenzen

übermitteln die Veranstalter dem LSB NRW und dem Präsidium der DLRG Teilnehmerlisten mit Adressdaten, Kommunikationsdaten und dem Geburtsdatum.

Diese Übermittlung ist nach Art. 6 Abs. 1 lit.f. DSGVO zulässig. Speicherdauer der personenbezogenen Daten: Die Daten werden zur Abrechnung des Lehrgangs gespeichert und gelöscht, sobald keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung

sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit. Zuständige Aufsichtsbehörde: Teilnehmer haben das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Internet: www.ldi.nrw.de

 

 

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